Suche | Navigation

Evangelische Kirche in Deutschland

Dieser Artikel erläutert die Evangelische Kirche in Deutschland; zu anderen Bedeutungen der Abkürzung EKD siehe EKD (Begriffsklärung).
Evangelische Kirche in Deutschland
Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland
Basisdaten
Ratsvorsitzender:
Nikolaus Schneider
(kommissarisch seit dem 24. Februar 2010)[1]
Präses der Synode:
Katrin Göring-Eckardt
Gründungsjahr:
1945
Mitgliedskirchen:
22
Mitglieder:
24,515 Mio. (29,9%)
Anschrift:
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Website:
www.ekd.de

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 22 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen. Diese selbstständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover.

Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Die EKD ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.

Inhaltsverzeichnis


Bedeutung

Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die 22 Gliedkirchen haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

24,515 Millionen Menschen oder 29,9 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind Mitglied der evangelischen Kirche (Stand: 31. Dezember 2008). In den Jahren 2007 und 2008 hat die Zahl jeweils um etwa 0,3% abgenommen.[2]

Heute (2009) liegt die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen knapp unter der der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Überwiegend evangelisch geprägt ist vor allem der Norden Deutschlands. Schleswig-Holstein (53,8 %) und Niedersachsen (50,2 % – 0,6 % weniger als im Vorjahr) waren 2008 mehrheitlich evangelisch; in Niedersachsen könnte der Anteil 2009 auf unter 50 % gesunken sein.

Geschichte

Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der Deutschen Christen entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach eine Grundordnung.

Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.

Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR

Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“ [3], mit dem ein umfassender „Reformationsprozess“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden soll. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert.

Theologische Haltungen der EKD

In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis.

Die Frauenordination und die Ordination homosexueller Pfarrer ist in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist gegenwärtig in neun von 22 Landeskirchen der EKD möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[4] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[5] Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[6]

Synode der EKD

Die Synode ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt.

Die Synode setzt sich aus insgesamt 120 Mitgliedern zusammen. Von diesen werden 100 Synodale von den Synoden der 22 Gliedkirchen gewählt, weitere 20 Synodale beruft der Rat der EKD unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen.

Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil, von denen vier von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sowie je zwei von der Evangelischen Studentengemeinde und der Studentenmission in Deutschland entsandt werden.

Präsidium

Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahre 2009 wird die Synode der EKD von Katrin Göring-Eckardt geleitet.

Präsides der Synode
1949–1955: Gustav Heinemann
1955–1961: Constantin von Dietze
1961–1970: Hans Puttfarcken
1970–1973: Ludwig Raiser
1973–1985: Cornelius von Heyl
1985–2003: Jürgen Schmude
2003–2009: Barbara Rinke
2009–0000: Katrin Göring-Eckardt

Rat der EKD

Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere gewählt. Aus seiner Mitte wählen Synode und Kirchenkonferenz einen Vorsitzenden auf Vorschlag der Ratsmitglieder.[7] Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Mitglieder des Rates der EKD

In der Amtszeit 2009–2015 gehören mit der Wahl vom 28. Oktober 2009 dem Rat der EKD als Mitglieder an:[8]

Jochen Bohl, Dresden, Landesbischof
Tabea Dölker, Holzgerlingen, Erzieherin
Elke Eisenschmidt, Magdeburg, Mathematikerin
Ulrich Fischer, Karlsruhe, Landesbischof
Johannes Friedrich, München, Landesbischof
Uwe Michelsen, Hamburg, Journalist
Fidon Mwombeki, Wuppertal, Generalsekretär
Jann Schmidt, Leer, Kirchenpräsident
Nikolaus Schneider, Düsseldorf, Präses
Marlehn Thieme, Bad Soden, Direktorin
Gesine Weinmiller, Berlin, Architektin
Klaus Winterhoff, Bielefeld, Juristischer Vizepräsident

Ratsmitglied kraft Amtes ist außerdem die jeweilige Präses der Synode der EKD, seit Mai 2009 Katrin Göring-Eckardt, Erfurt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann wurde am 28. Oktober 2009 ebenfalls in den Rat gewählt, trat aber am 24. Februar 2010 zurück. Daneben ist ein weiteres Ratsmandat derzeit unbesetzt, da es den Synodalen in Ulm erstmals in der Geschichte der EKD nicht gelang, einen kompletten Rat zu wählen. Beide freien Mandate werden vermutlich im November 2010 neu besetzt.

Ratsvorsitzende der EKD

Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wählte einen Vorsitzenden.

Seit dem Rücktritt von Margot Käßmann am 24. Februar 2010 ist der Vorsitz des Rates vakant. Stellvertretender Ratsvorsitzender ist der rheinische Präses Nikolaus Schneider, der in Folge des Rücktritts von Käßmann seitdem das Amt des Ratsvorsitzenden kommissarisch ausübt.

Amtsinhaber seit 1945
1945–1949: Theophil Wurm, Landesbischof, Württemberg
1949–1961: Otto Dibelius, Bischof, Berlin-Brandenburg
1961–1967: Kurt Scharf, Präses, ab 1966 Bischof, Berlin-Brandenburg
1967–1973: Hermann Dietzfelbinger, Landesbischof, Bayern
1973–1979: Helmut Claß, Landesbischof, Württemberg
1979–1985: Eduard Lohse, Landesbischof, Hannover
1985–1991: Martin Kruse, Bischof, Berlin-Brandenburg
1991–1997: Klaus Engelhardt, Landesbischof, Baden
1997–2003: Manfred Kock, Präses, Rheinland
2003–2009: Wolfgang Huber, Bischof, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
2009–2010: Margot Käßmann, Landesbischöfin, Hannover
2010–0000: Nikolaus Schneider (kommissarisch), Präses, Rheinland
Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR (1969–1991)
1969–1981: Albrecht Schönherr, Bischof von Berlin-Brandenburg
1981–1982: Werner Krusche, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen
1982–1986: Johannes Hempel, Landesbischof von Sachsen
1986–1990: Werner Leich, Landesbischof von Thüringen
1990–1991: Christoph Demke, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen

Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bildet das diplomatische Bindeglied der Evangelischen Kirche zu den politischen Organen und Institutionen der BRD und der EU. Er vermittelt einerseits Informationen an die EKD und vertritt andererseits kirchliche Interessen gegenüber den staatlichen Stellen. Dabei setzt er sich auch für Belange benachteiligter Gruppen ein, stellt Kontakte zu kirchlichen Stellen her und repräsentiert die evangelische Kirche auf den politischen Ebenen. Sein Dienstsitz ist das EKD-Gebäude am Berliner Gendarmenmarkt.

Bevollmächtigter ist Prälat Bernhard Felmberg, Leiterin der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD ist Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger.

Als EKD-Bevollmächtigte amtierten bisher
1993–1999: Militärbischof Hartmut Löwe
1999–2009: Prälat Stephan Reimers
2009–0000: Prälat Bernhard Felmberg

Kirchenkonferenz

Die Kirchenkonferenz ist das föderative Leitungsgremium der EKD. Sie berät Vorhaben der Organe der EKD und der Gliedkirchen oder regt solche an. Die kleineren Gliedkirchen (unter zwei Millionen Mitglieder) haben eine, die größeren zwei Stimmen. Vorsitzende war aufgrund ihres Amtes die Vorsitzende des Rates der EKD Margot Käßmann, die aber am 24. Februar 2010 von ihren Ämtern zurückgetreten ist. Der Kirchenkonferenz gehört auch ein Vertreter der Herrnhuter Brüdergemeine an.

Kirchenamt der EKD

Kirchenamt der EKD
Präsident: Hermann Barth (2006–2010)
Hauptabteilungen
I = Leitung und kirchliche Handlungsfelder, Leitung: Präsident Hermann Barth
II = Recht und Finanzen, Leiter: Vizepräsident Hans Ulrich Anke
III = Öffentliche Verantwortung und Bildung, Leiter: Vizepräsident Friedrich Hauschildt
IV = Ökumene und Auslandsarbeit, Leiter: Vizepräsident Martin Schindehütte (Auslandsbischof)
Pressestelle des Kirchenamtes
Leiter: Oberkirchenrat Reinhard Mawick

Kirchengerichte

Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“ (4. These der Barmer Erklärung). Daraus folgt, dass gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Amtshandlungen zur Verfügung stehen müssen.

Die Aufgabe der Streitschlichtung obliegt den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben bestehen Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):

Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.

Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.

Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).

Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.

Die 22 Gliedkirchen der EKD

Die Grenzen der 22 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815. Trotz ihrer Bezeichnung als Landeskirchen fallen ihre Grenzen großteils nicht mit den Grenzen der heutigen deutschen Länder zusammen. Im Folgenden wird daher eine – ungefähre – Zuordnung im Sinne eines ersten Überblickes vorgenommen:

Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und die Pommersche Evangelische Kirche haben beschlossen, 2012 zur Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland zu fusionieren.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sind Mitglied in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging 2003 in der Union Evangelischer Kirchen auf.

Besondere Seelsorgebereiche

Die kirchliche Leitung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr nimmt der Militärbischof wahr, derzeit ist dies der Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche Martin Dutzmann[9].

Das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr in Berlin-Charlottenburg leitet der Militärgeneraldekan Peter Brandt. Weitere Militärdekanate gibt es in Erfurt (Dienstsitz: Berlin), Glücksburg (Marine), Kiel, Mainz und München.

Für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei gibt es einen Beauftragten des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei, derzeit ist dies der Bischof i.R. Eduard Berger. Darüber hinaus gibt es einen evangelischen Dekan der Bundespolizei sowie Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, West, Mitte und Süd.

Für die evangelische Polizeiseelsorge der Landespolizeien gibt es die Konferenz Evangelischer Polizeipfarrer (KEPP). Ihr gehören im Vorstand der Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, die Pfarrerin Thea Ilse, der Kirchenrat Sebastian Berghaus, und der Landespolizeipfarrer Werner Schiewekan.

Selbstständige Zusammenschlüsse von Mitgliedskirchen der EKD

Werke, Institute und Arbeitsbereiche der EKD

Die innerhalb der EKD bestehenden Werke haben sich in der Konferenz kirchlicher Werke und Verbände der EKD (KKWV) organisiert. Vorsitzende sind seit 2008 Brunhilde Raiser und Martin Rosowski.[10]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. WDR.de
  2. Tabelle 1.3 Bevölkerung und Kirchenzugehörigkeit nach Bundesländern, abgerufen am 13. Februar 2010
  3. http://www.ekd.de/download/kirche-der-freiheit.pdf
  4. HuK Partnerschaftssegnung – Übersicht
  5. EKD:Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, September 2002
  6. EKD: Absage an den Kreationismus
  7. http://www.ekd.de/synode2009_ulm/presse/pm275_2009_ratsvorsitz.html
  8. http://ekd.de/synode2009_ulm/ratswahl/ratswahl.html
  9. Landessuperintendent Martin Dutzmann (52) wird neuer evangelischer Militärbischof
  10. http://www.ekd.de/kkwv/werke.html
Landeskirchen
Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg

Sitz in Hannover
Anzahl der Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland 1960–2003
Die Verteilung der Konfessionen in den deutschen Ländern im Jahr 2008.
  •  Absolute Mehrheit (>50%) katholisch
  •  Relative Mehrheit katholisch
  •  Absolute Mehrheit (>50%) evangelisch
  •  Relative Mehrheit evangelisch
  •  Überwiegend konfessionslos, aber mehr evangelisch als katholisch
Organigramm der Evangelischen Kirche in Deutschland
Katrin Göring-Eckardt, seit 2009 Präses der EKD-Synode
Nikolaus Schneider, seit Februar 2010 kommissarischer Ratsvorsitzender der EKD
Evangelische Landeskirchen in Deutschland

[1] Suche
[2] Von A bis Z
[3] Zufälliger Artikel
[4] Desktop View
| Versionsgeschichte
powered by Sevenval